Rechtsanwältinnen Essen
Startseite » Aktuelle Rechtsprechung/nützliche Links

Aktuelle Rechtsprechung/nützliche Links

Wohnungseigentumsrecht

Urteil des Bundesgerichtshofes Urteil v. 17.3.2023, V ZR 140/22: Hiernach bedarf der Wohnungseigentümer/die Wohnungseigentümerin nach der Reform des Wohnungseigentumsrechtes bei beabsichtigten baulichen Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums eines gestattenden Beschlusses. Und das auch dann, wenn kein Mitglied der Gemeinschaft durch die Baumaßnahme beeinträchtigt wird.

Wohnungseigentumsrecht

Viermal Grillen im Monat

Das Landgericht München hat in dem Urteil vom 01.03.23, Az.: 1 S 7620/22 WEG entschieden:

Gehen vom Grillen mit einem Elektrogrill Emissionen aus, die andere Eigentümer beeinträchtigen, ist die Grenze des sozial adäquaten erst überschritten, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat gegrillt wird. (Rn. 21 – 28)

Familienrecht

Die neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ab Januar 2023 ist auf der Homepage des OLG Düsseldorf veröffentlicht, siehe:

 Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024

Wohnungseigentumsrecht

Rechtsprechung: BGH, Urteil v. 25.03.2022, V ZR 92/2

Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Woh-
nungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann
keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen,
wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei ei-
ner zerstrittenen Zweiergemeinschaft

Wohnungseigentumsrecht

Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, zu der ein dazu nicht befugter Eigentümer eingeladen hat, sind nicht nichtig. Sie können allein binnen der Anfechtungsfrist angefochten werden (Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2021 – Aktenzeichen: 2 – 13 S 87/20)

Der Beschluss über das Fällen eines Baumes entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Möglichkeit besteht, ihn zu erhalten, so das Amtsgericht Potsdam in seinem Urteil vom 04.06.2020 – Aktenzeichen 31 C 38/19

Mietrecht

Mietminderung für Gewerbemietverhältnisses während der Pandemie?

Anders als Gerichte zuvor hat das LG München I (Endurteil vom 22.09.2020 – 3 O 4495/20) entschieden, dass Gewerbemieter ihre Miete mindern können, wenn aufgrund behördlicher Anordnung infolge der Pandemie das Ladengeschäft geschlossen werden muss oder es zu Einschränkungen kommt. Die Höhe der Mietminderung soll sich nach der Intensität der Einschränkungen richten und k.04.202önne 15 bis 80 % betragen.

 

 

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter eines Sondereigentums, der beim Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gegen eine vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB.

(BGH, Urt. v. 25.10.2019, V ZR 271/1819)

Mietrecht

Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Der Schadens­ersatz­anspruch des Mieters umfasst neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch die Miet­differenz­ für die Dauer von 3 ½ Jahren, so hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.

Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 01.10.2019
– 4 C 156/19 –
                                                                                                                              

Wohnungseigentumsrecht

Lt. BGH-Urteil vom 13.12.2019 – V ZR 203/18 hat der Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bäumen, wenn der Grenzabstand eingehalten worden ist.

Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2019 – V ZR 203/18 – hat entschieden, dass in einer Teil­eigentums­einheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf

Wohnungseigentumsrecht

Der in einer Eigentümerversammlung gefasste Beschluss über die Bestellung eines Verwalters entspricht nicht                ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn nicht sogleich die wesentlichen Eckpunkte (etwa Verwaltungsvergütung und          Laufzeit des Vertrages) mit geregelt werden.  (Urteil des LG Köln vom 12.09.2019, Az.:  29 S 72/19)

Jeder Wohnungseigentümer kann unmittelbar vom  Verwalter verlangen, dass er seine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG erfüllt. Dieser individuelle Anspruch kann auch im Klageweg durchgesetzt werden (BGH, Urteil v. 15.2.2019, V ZR 71/18).

Wohnungseigentumsrecht

Wenn Wohnungseigentümer in dem irrtümlichen Glauben sind, dazu verpflichtet zu sein, Gemeinschaftseigentum instandzusetzen, werden ihnen die Kosten hierfür nicht erstattet – so der Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2019 – – V ZR 254/17 – Ein Wohnungseigentümer war aufgrund der Teilungserklärung irrtümlich davon ausgegangen, als Sondereigentümer auf eigene Kosten das Fenster austauschen zu müssen.

Aktuelles Urteil OLG Stuttgart:          

Nach dem Urteil des OLG Stuttgart vom 20.12.18, Az.: 14 U 44/18, haftet der Verkäufer auf Schadensersatz, wenn er falsche Angaben zu der Größe der Eigentumswohnung macht. In dem entschiedenen Fall hatte der Verkäufer die Größe der Wohnung  erst mit 98 qm und in dem Verfahren dann mit „ca. 89 qm“ angegeben. Tatsächlich war die Wohnung nur 78 qm groß.

Nach dem Urteil soll nur eine 5 %ige Abweichung von der Größenangabe des Verkäufers noch zulässig sein, sodass der Verkäufer haftete.

Familienrecht

Die neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ab Januar 2019 ist auf der Homepage des OLG Düsseldorf veröffentlicht, siehe: Düsseldorfer Tabelle 2019

Wichtige Änderung der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zum Mietrecht

 

Mieter und Mieterinnen, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, müssen diese am Ende des Mietverhältnisses nicht noch einmal renovieren. Die schon seit langem von MieterInnen gefühlte Rechtslage entspricht damit auch der tatsächlichen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.3.15, Az.: VIII ZR 185/14, ist die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf die MieterInnen bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam. Das Gericht führt aus, dass ansonsten die MieterInnen die Wohnung womöglich in einem besseren Zustand zurückgeben müssen, als sie sie selbst erhalten haben.

Wenn MieterInnen bereits Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen oder anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen geleistet haben, kann versucht werden, gegen die VermieterInnen Rückforderungsansprüche zu stellen- zumindest, wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Schließen